Leitfaden für Großveranstaltungen im Freien“

Bürgermeister hat das letzte Wort

Ausdrückliches Ziel des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW ist der Fortbestand aller Feste und Veranstaltungen. Das wurde bei der Vorstellung des Leitfadens am Dienstag, 13. März im Düsseldorfer Ministerium betont. Eingeladen waren Ehrenamtliche, u. a. alle Teilnehmer der Diskussionsrunde, die 2011 auf Einladung der SPD-Landtagsfraktion die Folgen der verschärften Sicherheitsmaßgaben für Großveranstaltungen vorgetragen hatten. Für den Gevelsberger Kirmesverein reiste diesmal Präsidiumsmitglied Horst Erdelt nach Düsseldorf, auch aus Haspe, Voerde und Schwelm kamen Vertreter des Kirmesgeschehens. Stadtbrandmeister Rüdiger Schäfer war in seiner Funktion als 1. Vorsitzender des Freundeskreises Gevelsberger Kirmes ebenfalls anwesend.

In der „kleinen Versammlung“ der Kirmesaktiven im Hippendorf am Mittwoch, 14. März, berichtete Horst Erdelt von seinem Besuch im Ministerium am Tag zuvor.
Vorgestellt wurde in Düsseldorf der 32 Seiten umfassende „Orientierungsrahmen des MIK-NRW für kommunale Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung von Großveranstaltungen im Freien“. Horst Erdelt kommentierte: „Große Teile dieses Orientierungsrahmens sind in Gevelsberg seit Jahren selbstverständlich.“ Einige noch nicht ganz klaren Punkte in Gevelsberg, wie das Begleitpersonal bei der Rückführung der Kirmeswagen oder das Werfen von Bonbons während des Kirmeszuges, sollen noch im Detail mit der Kommune besprochen werden. Die Stimmung ist zuversichtlich, dass es auch bei diesen Punkten zu einer Lösung kommen wird, mit der alle gut leben können.

Zurück nach Düsseldorf. Horst Erdelt erläuterte, dass es sich bei dem Orientierungsrahmen um einen Leitfaden für Planung, Genehmigung und Durchführung von Großveranstaltungen handele, nicht um ein Gesetz. Nach der Begrüßung durch Minister Ralf Jäger und Abteilungsleiterin Frau de la Chevallerie stellte Projektleiter Georg Nagel den Entwurf vor. Der Leitfaden wird in diesem Jahr noch der Bezirksregierung, den kommunalen Spitzenverbänden und dem Innenausschuss erläutert werden.

Der Orientierungsrahmen fordert:
ein Koordinierungsgremium für Großveranstaltungen (ab 5.000 Besucher). Die Behörden sollen einen zentralen Ansprechpartner benennen.
Mitglieder des Koordinierungsgremiums sollen soweit möglich entscheidungs- und weisungsbefugte Vertreter aus den Bereichen Sicherheit und Ordnung, Bauaufsicht, Straßenverkehr, vorbeugender und abwehrender Brandschutz, Rettungsdienst, Polizei und Verkehr (ÖPNV) sein. Der Veranstalter und ggf. von ihm beauftragte Sicherheits- und Sanitätsunternehmen sind einzubeziehen. Es ist eine Prognose „Risikobeurteilung/Gefährdungspotenzialanalyse und Bewertung“ zu erstellen. Der Veranstalter muss ein Sicherheitskonzept vorlegen. Die Verkehrssicherheitspflicht liegt beim Veranstalter. Die Genehmigung der Veranstaltung geschieht durch das koordinierende Gremium unter Berücksichtigung des Sicherheitskonzeptes. Alle beteiligten Stellen stimmen einvernehmlich dem Sicherheitskonzept zu. Die Einwilligung wird durch Unterschrift eines entscheidungsbefugten Vertreters der Behörde dokumentiert.
Erteilt eine Stelle ihr Einvernehmen nicht, berät das Gremium, ob die Bedenken durch Nebenbestimmungen oder Ergänzungen des Sicherheitskonzeptes ausgeräumt werden können. Gelingt dies nicht, sind die Gründe zu dokumentieren und dem Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeister) mitzuteilen.

Die Entscheidung die Veranstaltung abzusagen, obliegt dem Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeister).

Großveranstaltungen sollen nachbereitet, Erfahrungen analysiert, strukturiert und verwertbar gemacht werden. Das Ergebnis soll schriftlich dokumentiert werden, auch um dieses anderen Kommunen, Behörden und Veranstaltern verfügbar zu machen. Nach der Vorstellung des Leitfadens blieb nur noch wenig Zeit zur Diskussion. In dieser kamen jedoch wieder die Einwürfe auf den Tisch, dass die Vorgaben der Behörden teilweise überzogen seien, und dass grundverschiedene Veranstaltungen wie Kirmeszug, Prozession oder Marathon auch unterschiedlich gehandhabt werden müssten. Erforderlich sei ein Erfahrungsaustausch, die Fortbildung von Mitarbeitern und Entscheidungsträgern, die Qualifizierung von Ordnungskräften. Alle Beteiligten müssten ein Gespür für Veranstaltungen entwickeln. Das sei ein Lernprozess.

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